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Salzspiegel 2/2000
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Moratorium entpuppt sich als Scheinmanöver
Wichtigster Punkt wird ausgeklammert Konsenspapier
zementiert Endlagerstandort Gorleben
SALINAS widerspricht Rahmenbetriebsplan
Stell dir vor, das Moratorium ist da, und keiner freut sich darüber?
Gerne hätten wir die Sektkorken knallen lassen, als der Baustopp
im Endlagerbergwerk endlich verkündet wurde. Seit Jahren hatten
wir ein Ende der Bauarbeiten gefordert, vollmundig hatte Umweltminister
Jürgen Trittin das Moratorium immerhin für Ostern
1999 versprochen. Am 1. Oktober 2000 schließlich wurden die Erkundungsarbeiten
im Salzstock unterbrochen. Doch für diesen von den
Politikern öffentlich als Erfolg gepriesenen Schritt scheint sich
nun kaum jemand mehr zu interessieren. Ein paar Kurzmeldungen, ein Bericht
in der Lokalpresse das wars. Auch bei SALINAS fiel die
Freudenfeier aus.
Der Grund für die maßlose Enttäuschung der Endlagerkritiker
ist in der zwischen Bund und Industrie ausgehandelten Konsens-Vereinbarung
nachzulesen. Dort steht zunächst: Die Erkundung des Salzstockes
in Gorleben wird bis zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer
Fragen für mindestens drei, längstens jedoch zehn Jahre unterbrochen.
Die entscheidenden Sätze zur Begründung des Moratoriums werden
in einer als Anlage 4 angefügten Erklärung nachgeliefert.
Dort heißt es etwas verschwommen, es sei notwendig, die Eignungskritierien
für ein Endlager fortzuentwickeln (als hätte es je welche
gegeben) und die Konzeption für die Endlagerung radioaktiver Abfälle
zu überarbeiten. Nun ja. Aber was bedeutet das konkret? Fünf
Fragestellungen werden genannt, die die Zweifel (Zweifel an was eigentlich?)
begründen.
Beim genauen Studium dieser Fragestellungen kommt Unbehagen, ja Empörung
auf. Dort ist vom Problem der Gasbildung im Salzgestein und von der
Frage nach der Rückholbarkeit der radioaktiven Abfälle die
Rede, vom Vergleich zwischen Salz und anderen möglichen Wirtsgesteinen,
von zusätzlichen Anforderungen durch das Konzept der direkte Endlagerung
und von neuen Empfehlungen der Strahlenschützer. Der wichtigste
Punkt aber, dass nämlich dem Gorlebener Salzstock ein durchgehendes
Deckgebirge als geologische Barriere fehlt und dass deshalb nach Meinung
vieler Experten schon heute klar ist, dass er die Mindestkriterien nicht
erfüllt, wird in der Begründung nicht mit einem Wort erwähnt!
Was bitte soll ein Moratorium, bei dem das entscheidende Argument gegen
Gorleben von Beginn an ausgeklammert ist?
Die Antwort steht im Text: Die bisherigen Erkenntnisse über ein
dichtes Gebirge und damit die Barrierefunktion des Salzes wurden positiv
bestätigt. Damit stehen die bisher gewonnenen geologischen Befunde
einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben ... nicht entgegen.
Und weiter: Das Moratorium bedeutet keine Aufgabe von Gorleben als Standort
für ein Endlager ... Der Bund wird die notwendigen Maßnahmen
ergreifen, damit die beantragte zehnjährige Verlängerung des
Rahmenbetriebsplans für das Erkundungsbergwerk erteilt wird. Der
Bund wird die Planung durch eine atomrechtliche Veränderungssperre
... sichern.
Kein Zweifel: Diese Passagen haben sich die rot-grünen Verhandlungskünstler
von den Atombossen diktieren lassen. Den Energiekonzernen paßt
die Atempause in Gorleben ohnehin gut ins Konzept, da sie das Endlager
erst in dreißig Jahren benötigen. Das Ergebnis des Moratoriums
ist praktisch vorgezeichnet, alternative Standorte können und sollen
in den nächsten zehn Jahren nicht untersucht werden. Dazu paßt
auch: Der von Umweltminister Trittin berufene Arbeitskreis Endlager,
ein Gremium von Wissenschaftlern unterschiedlicher Couleur, ist weder
mit einem klaren Auftrag, noch mit einer klaren zeitlichen Vorgabe,
geschweige denn mit angemessenen finanziellen Mitteln ausgestattet.
So entpuppt sich das Moratorium als ein nur notdürftig getarntes
Scheinmanöver.
Wenn also das Moratorium nach ein paar Jahren vermutlich ohne neue Ergebnisse
beendet werden sollte, dann wäre für die Betreiber der Weg
frei, die Bauarbeiten am Endlager ohne atomrechtliche Genehmigung nahtlos
weiterzuführen. Schließlich hat das Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS) den alten Rahmenbetriebsplan bereits um zehn Jahre verlängert.
Um dem einen Riegel vorzuschieben, werden sich SALINAS und Graf von
Bernstorff juristisch gegen diesen Rahmenbetriebsplan wehren. (siehe
Artikel in dieser Ausgabe Juristische Materialschlacht auf allen
Ebenen). Schließlich werden sie dadurch in ihren wirtschaftlichen
Interessen auf unerträgliche Weise eingeschränkt.
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