fk Lüchow. Auf den Ostteil des Landkreises Lüchow-Dannenberg
kommt großes Ungemach zu. Den Einwohnern werde die Verfügung
über ihr Eigentum beschnitten. Die Kommunen dürften nicht
mehr planen. Das jedenfalls meinen einige Mitglieder des Fachausschusses
für Umwelt, Bau, Planung und Verkehr des Lüchower Samtgemeinderates.
Gegenstand dieser Behauptungen ist der Entwurf einer Verordnung der
Bundesregierung über eine Veränderungssperre am Salzstock
Gorleben. Wenn jemand einen Zaun ziehen will zum Beispiel in Liepe,
Trebel oder Prezelle, dann müsse er künftig das Bundesverwaltungsamt
fragen, behauptete Heinrich Messerschmidt (GLW) in der Ausschusssitzung
am Dienstag. Dr. Günther Nemetschek (UWG) sieht durch die geplante
Verordnung den Bau von Biogasanlagen oder Windrädern gefährdet.
Große Teile der Samtgemeinde Lüchow wären beeinträchtigt,
befürchtet er. Die Planungshoheit der Kommunen wäre ausgesetzt.
Vergeblich versuchte Bauamtsleiter Gerd Hanus, die Befürchtungen
mit dem Hinweis auf den Wortlaut der Verordnung zu entkräften.
Es gehe nicht um oberirdische Maßnahmen. Es seien ausschließlich
Eingriffe in den Salzstock untersagt. Gemeint sei offensichtlich Salinas.
Die Veränderungssperre ist keine Überraschung. Sie ist
bereits Teil der Konsensvereinbarung zwischen der Regierung und der
Energiewirtschaft vom Juni 2000. Ihr Auftrag ist es, dem Bund Schadensersatzzahlungen
zu ersparen. Außerdem soll verhindert werden, dass die mögliche
Erkundung nach Ende des Moratoriums erschwert oder sinnlos wird.
Die "Unversehrtheit des Salzstocks" solle gesichert und dieser vor
möglichen nachteiligen Veränderungen durch Eingriffe Dritter
geschützt werden, stellt die Erläuterung der Verordnung
fest. Auch der Verordnungstext selbst gibt keinen Anlass für
die Aufregung im Lüchower Fachausschuss. Es geht ausschließlich
um den Salzstock, nicht um Scheunen oder Zäune. Paragraf 2, Absatz
1 regelt: "Im Untergrund des Plangebietes dürfen wesentliche
wertsteigernde oder die Standorterkundung im Bereich des Salzstocks
Gorleben erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen
werden."
Die Verordnung wäre ein Hindernis für den Plan von Salinas,
im Salzstock Salz abzubauen. Außerdem wäre es ein Eingriff
in das Eigentumsrecht des Grafen Bernstorff. Der Rest der Befürchtungen
hat andere Gründe als den Text der Verordnung. Dr. Nementschek
sprach sich grundsätzlich gegen die Veränderungssperre aus.
Der Ausschuss möchte eine Fristverlängerung für die
Beteiligung der Samtgemeinde erreichen und Aufklärung über
rechtliche Fragen, etwa nach der Grundgesetzverträglichkeit der
Regelung. Entscheiden muss heute der Samtgemeinderat.