Chronologisch:

08.07.2004

Verordnung gegen Eingriffe in Salzstock

Veränderungssperre für den "Untergrund" - Teil der Konsensvereinbarung

fk Lüchow. Auf den Ostteil des Landkreises Lüchow-Dannenberg kommt großes Ungemach zu. Den Einwohnern werde die Verfügung über ihr Eigentum beschnitten. Die Kommunen dürften nicht mehr planen. Das jedenfalls meinen einige Mitglieder des Fachausschusses für Umwelt, Bau, Planung und Verkehr des Lüchower Samtgemeinderates.

Gegenstand dieser Behauptungen ist der Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung über eine Veränderungssperre am Salzstock Gorleben. Wenn jemand einen Zaun ziehen will zum Beispiel in Liepe, Trebel oder Prezelle, dann müsse er künftig das Bundesverwaltungsamt fragen, behauptete Heinrich Messerschmidt (GLW) in der Ausschusssitzung am Dienstag. Dr. Günther Nemetschek (UWG) sieht durch die geplante Verordnung den Bau von Biogasanlagen oder Windrädern gefährdet. Große Teile der Samtgemeinde Lüchow wären beeinträchtigt, befürchtet er. Die Planungshoheit der Kommunen wäre ausgesetzt.

Vergeblich versuchte Bauamtsleiter Gerd Hanus, die Befürchtungen mit dem Hinweis auf den Wortlaut der Verordnung zu entkräften. Es gehe nicht um oberirdische Maßnahmen. Es seien ausschließlich Eingriffe in den Salzstock untersagt. Gemeint sei offensichtlich Salinas.

Die Veränderungssperre ist keine Überraschung. Sie ist bereits Teil der Konsensvereinbarung zwischen der Regierung und der Energiewirtschaft vom Juni 2000. Ihr Auftrag ist es, dem Bund Schadensersatzzahlungen zu ersparen. Außerdem soll verhindert werden, dass die mögliche Erkundung nach Ende des Moratoriums erschwert oder sinnlos wird.

Die "Unversehrtheit des Salzstocks" solle gesichert und dieser vor möglichen nachteiligen Veränderungen durch Eingriffe Dritter geschützt werden, stellt die Erläuterung der Verordnung fest. Auch der Verordnungstext selbst gibt keinen Anlass für die Aufregung im Lüchower Fachausschuss. Es geht ausschließlich um den Salzstock, nicht um Scheunen oder Zäune. Paragraf 2, Absatz 1 regelt: "Im Untergrund des Plangebietes dürfen wesentliche wertsteigernde oder die Standorterkundung im Bereich des Salzstocks Gorleben erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden."

Die Verordnung wäre ein Hindernis für den Plan von Salinas, im Salzstock Salz abzubauen. Außerdem wäre es ein Eingriff in das Eigentumsrecht des Grafen Bernstorff. Der Rest der Befürchtungen hat andere Gründe als den Text der Verordnung. Dr. Nementschek sprach sich grundsätzlich gegen die Veränderungssperre aus. Der Ausschuss möchte eine Fristverlängerung für die Beteiligung der Samtgemeinde erreichen und Aufklärung über rechtliche Fragen, etwa nach der Grundgesetzverträglichkeit der Regelung. Entscheiden muss heute der Samtgemeinderat.

 

 

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