Presseerklärung der SALINAS Salzgut GmbH zum Konsens zwischen Bundesregierung und Atomindustrie
SALINAS verfolgt seit 1996 das Projekt im Südwestteil des Gorlebener
Salzstocks Salz zu fördern und zu vermarkten, das im Eigentum des
Grafen von Bernstorff steht. Einen entsprechenden Rahmenbetriebsplan
hat das Bergamt Celle bereits genehmigt. Der vom Bundesamt für
Strahlenschutz im Namen des Bundes dagegen eingelegte Widerspruch wurde
vom Oberbergamt Celle noch nicht entschieden.
Vor diesem Hintergrund wendet sich SALINAS nachdrücklich gegen
die im Anhang zum Konsenspapier abgegebene Erklärung des Bundes,
nach der unter anderem durch eine Veränderungssperre per Rechtsverordnung
das Vorhaben von SALINAS verboten und der Rahmenbetriebsplan für
das Erkundungsbergwerk des Bundes um 10 Jahre verlängert werden
soll.
- Mit dieser Entscheidung des Bundes werden alle bisher- insbesondere
auch von der jetzigen Bundesregierung - geäußerten geologischen
Bedenken gegen die Eignung des Gorlebener Salzstocks bei Seite geschoben.
Seit Jahren ist bekannt, daß der Gorlebener Salzstock Atommüll
nicht ausreichend abschließen kann, weil das Deckgebirge
undicht ist.
- Obwohl schon die industriefreundliche, abgelöste CDU-Regierung
davon ausging, daß für ein eventuelles Atommüllager
nur der Nordostteil des Salzstocks benötigt werde, wird in der
Erklärung weiterhin auch der von SALINAS für
ihr Vorhaben benötigte Südwestteil beansprucht.
- Die Bundesregierung beabsichtigt den Erlaß einer Veränderungssperre
nach § 9 g AtG, einer Vorschrift, die unter dem scharfen Protest
der damaligen Opposition aus Grünen und SPD erst 1998 in das
Gesetz aufgenommen wurde und deren Aufhebung die jetzige Bundesregierung
zu Beginn ihrer Amtsperiode noch angekündigt hatte.
- Die Anwendung dieser Vorschrift ist rechtlich fragwürdig, weil
sie eine verbotene Rückwirkung beinhaltet, da
das Vorhaben Gorleben zum Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes bereits
begonnen war. Zudem handelt es sich es sich um ein verbotenes Einzelfallgesetz,
das noch dazu in die Eigentumsrechte von Graf Bernstorff und von SALINAS
in unzulässiger Weise eingreift.
- Skandallös ist ferner, daß die Bundesregierung es immer
noch versäumt, nach Alternativen zu Gorleben
zu suchen. Sie riskiert damit, daß Gorleben trotz seiner Nichteignung
als einzige Möglichkeit der Lagerung wärmeentwickelnder
Abfälle verbleibt. Es ist daher als schwerer Fehler anzusehen,
daß die eingesetzte Kommission sich lediglich abstrakt mit Fragen
der Endlagerkonzeption befaßt ohne konkrete Alternativen zu
suchen.
Das für den Ausstieg zuständige Grüne Bundesumweltministerium
hat hier in allen Streitfragen nach den Wünschen der Atomindustrie
entschieden und erweist sich gegen die Sicherheitsinteressen der Anwohner
und die wirtschaftlichen Interessen von SALINAS als verlängerter
Arm der Atomindustrie.
SALINAS wird sowohl die Verlängerung des Rahmenbetriebsplans als
auch die angekündigte Veränderungssperre nicht hinnehmen
und alle gebotenen Rechtsmittel einlegen.
SALINAS Salzgut GmbH
- Thomas Hauswaldt -
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