Hannover (taz) - Aus dem Gorlebener Salzstock darf grundsätzlich
Speisesalz gewonnen werden. Das Bergamt in Celle hat jetzt einen Rahmenbetriebsplan
zur Salzgewinnung in Gorleben zugelassen, den der Salzstockbesitzer
Andreas Graf Bernstorff beantragt hatte. Der Rahmenbetriebsplan gibt
grundsätzlich grünes Licht für die Ausspülung
einer Kaverne in 1,6 Kilometer Entfernung vom Gorlebener EndlagerschachtI.
Aus der Sole will die wendländische "Salinas Salzgut GmbH" Speisesalz
gewinnen, das bundesweit als Gorlebener Natursalz vertrieben werden
soll.
Die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes hat das Bergamt Celle allerdings
mit einer Auflage verbunden, die Salinas nicht für gerechtfertigt
hält. Konkretere Einzelgenehmigungen für den Salzabbau will
das Bergamt erst erteilen, nachdem Graf Bernstorff ein Gutachten über
die Vereinbarkeit des Salzabbaus und der Erkundung des Gorlebener
Endlagers vorgelegt hat. Mit dem Gutachten müsse nachgewiesen
werde, daß durch die Kavernenanlage keine Gefährdung des
Erkundungsbergwerkes Gorleben drohe, so gestern Umweltministerium
in Hannover.
Ein Sprecherin von Salinas begrüßte gestern zwar die
Zulassung des Rahmenbetriebsplanes, kündigte aber gegen die damit
verbundene Auflage sogleich rechtliche Schritte an. Den Ort, an dem
Salinas das Salz ausspülen wolle, habe man gemeinsam mit dem
Bergamt Celle festgelegt. Er sei so ausgewählt worden, das der
Abstand zum Endlagerbergwerk ausreichend sei, sagte die Salinas-Sprecherin.
Außerdem verwies sie auf die Eigentumsrechte des Grafen Bernstorff
an dem Salzstock. Das Bundesamt für Strahlenschutz, das das Endlager
bauen lasse, sei bisher stets mit den Versuch gescheitert, das gräfliche
Salz durch Enteignung in seinen Besitz zu bringen. Jürgen Voges