Um die im Atomgesetz für die Planung von Atomanlagen vorgeschriebene
Bürgerbeteiligung so lange zu vermeiden, bis mehrere Milliarden
Mark in das Deponie Bergwerk investiert sind, wendet die Bundesregierung
statt des Atomrechts das Bergrecht an. Das Bundesberggesetz enthält
Enteignungsregelungen, die nach Ansicht der zuständigen niedersächsischen
Bergbehörden in diesem Fall nicht anwendbar sind, wie auch ein
Gutachten des Rechtsexperten Professor Alexander von Brünneck
ergab. Das Bundesamt für Strahlenschutz, das im Auftrage der
Bundesregierung die Deponie als "Erkundungsbergwerk" bauen läßt,
drang deswegen mit seinen Enteignungsanträgen bisher nicht durch.
Die Erkundung eines möglichen Ablagerungsorts für Atommüll
ist im Berggesetz eben nicht als Enteignungsgrund vorgesehen. Daher
will die Bundesregierung das Problem nun doch atomrechtlich lösen.
Bernstorff beteiligte sich inzwischen an Plänen für ein
eigenes Salzbergwerk. Die zu diesem Zweck gegründete Firma Salinas
GmbH will das Salz vermarkten. Solche wirtschaftlichen Absichten müßten
nach dem Berggesetz vorrangig gefördert werden; die Atommüllbeseitigungspläne
würden dadurch ins Hintertreffen geraten. Das um bundesfreundliches
Verhalten bemühte niedersächsische Umweltministerium legte
jedoch die Genehmigungsanträge der Firma auf die lange Bank und
in den Gesprächen mit der Bundesregierung über einen Atomkonsens
akzeptierte Ministerpräsident Gerhard Schröder (SPD) schon
vor einigen Monaten die Möglichkeit von Enteignungen, die allerdings
nicht vor dem Jahr 2025 vollzogen werden sollten. Der Bonner Gesetzentwurf,
den die Hannoversche Allgemeine Zeitung am Dienstag bekannt machte,
enthält keine derartige Einschränkung. Bisher wurden Schächte
und Stollen im Gorlebener Salzstock außerhalb des Bereichs gebaut,
der Bernstorff und den Kirchengemeinden gehört. Dieser Bereich
liegt aber so zentral, daß die Deponiebauer auf ihn nicht verzichten
können. Die Erkundung hat inzwischen längst ergeben, daß
dem Salzstock viele Eigenschaften fehlen, die ihm vor Beginn der Bohrungen
und Grabungen zugeschrieben und zur Begründung seiner "Eignungshöffigkeit"
genannt worden waren. Zum Beispiel ist er viel kleiner als ursprünglich
angenommen; das Salzgestein ist nicht homogen, sondern von anderen
Schichten durchzogen- es fehlt das erwartete Deckgebirge aus Gesteinsschichten,
die als Barriere zwischen Atommüll und Biosphäre dienen
sollten, das Grundwasser strömt unmittelbar über ihn hinweg
und laugt ihn ab.
Konrad-Verfahren bald beendet
Das seit 1982 laufende Planfeststellungsverfahren für eine
Atommüll-Deponie im früheren Erzbergwerk "Konrad" in Salzgitter
wird voraussichtlich in einigen Wochen abgeschlossen. Das niedersächsische
Umweltministerium als Genehmigungsbehörde teilte der FR mit,
offen sei noch die Frage, ob die Deponie neben Gorleben
überhaupt gebraucht werde.