Jeder interessierte potentielle Gesellschafter ist eingeladen,
Herrn Rechtsanwalt Thomas Hauswaldt ("RA") ein Angebot
zur Übernahme eines Treuhandauftrages zu machen, für
den dann die nachfolgenden Bedingungen gelten.
1. Das Angebot kann durch jeden potentiellen Treuhand-Mandanten
("TM") an den RA dadurch gemacht werden, dass der TM einen Betrag
von EUR 250,- (oder ein Mehrfaches hiervon) auf das RA-Anderkonto
einzahlt
RA T. Hauswaldt
Anderkonto "SALINAS"
Kto.-Nr.: 49 66 79
BLZ: 200 300 00, Vereins- und Westbank AG
Durch die Einzahlung bestätigt der TM, dass er von den vorliegenden
Bedingungen des Treuhand-Vertrages Kenntnis hat und mit ihnen einverstanden
ist. 2. Das Treuhand-Angebot des TM bedarf einer ausdrücklichen,
schriftlichen Annahme durch den RA. Eine Verpflichtung zur Annahme
des Angebotes oder zur Begründung der Nichtannahme besteht
nicht.
3. Ziel des Treuhandauftrages ist die Beteiligung bzw. Unterstützung
an der Gesellschaft mit beschränkter Haftung salinas Salzgut
GmbH Gorleben.
4. Die Einzahlungen von Seiten der TM wird der RA der salinas
Salzgut GmbH Gorleben als haftendes Kapital im Wege der Kapitalerhöhung
oder Beteiligung in Form einer stillen Gesellschaft zuführen.
Er ist in diesem Zusammenhang für alle Rechtsgeschäfte
zwischen ihm und der salinas Salzgut GmbH Gorleben von den Beschränkungen
des §181 BGB (Verbot von Geschäften mit sich selbst)
befreit. Der RA ist zur Erteilung von Untervollmachten ermächtigt.
5. Der RA ist im Außenverhältnis alleiniger Gesellschafter
der salinas Salzgut GmbH Gorleben. Im Innenverhältnis hält
der RA die Gesellschaftsanteile treuhänderisch für die
jeweiligen TM. Der RA wird die treuhänderischen Gesellschafterrechte
nach bestem Wissen und Gewissen ausüben, ggf. nach vorheriger
Befragung der TM. Zustellungen und Benachrichtigungen an den TM
können nach freier Wahl des RA auch durch entsprechende Anzeige
im Bundesanzeiger oder in der Elbe-Jeetzel-Zeitung erfolgen.
6. Der vorliegende Treuhandauftrag kann von beiden Seiten mit
einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Nach freier Entscheidung des RA erhält der TM dann (sofern
die Einlage noch nicht an die Gesellschaft weitergeleitet bzw.
von dieser nicht benötigt wird) entweder seine getätigte
Einzahlung zurück, oder der RA überträgt ihm die
eigene Rechtsstellung (Beteiligung an der stillen Gesellschaft
bzw. Abtretung des Darlehensrückgewährungsanspruchs).
Der RA hat Anspruch auf Ersatz seiner baren Auslagen. Er kann
ggf. einen Vorschuss hierauf verlangen. Dem TM ist bewusst, dass
seine Einlage/Einzahlung ggf. nicht zurückerstattet werden
kann und verloren ist, falls die salinas GmbH zahlungsunfähig
wird oder überschuldet ist.
7. Der TM erklärt sich bereits jetzt auch damit einverstanden,
dass der RA statt Kündigung sämtliche Rechte und Pflichten
aus diesem Treuhandvertrag auf eine geeignete dritte Person überträgt,
falls der RA aus irgendwelchen Gründen das Treuhandverhältnis
nicht weiterführen möchte. Verstirbt der RA, endet das
Treuhandverhältnis, ohne daß es einer Kündigung
bedarf. Die TM wählen dann einen neuen Treuhänder.
8. Verstirbt der TM, endet das Treuhandverhältnis. Den
Erben stehen dann gegenüber dem RA keinerlei Ansprüche
(Übertragungs-, Rückgewährs- oder Auszahlungsansprüche)
zu. Die Beteiligung des TM wächst vielmehr dem Vermögen
der salinas GmbH zu.
9. Wird das Treuhandangebot nicht angenommen oder kann das Treuhandkapital
aus welchen Gründen auch immer nicht der salinas Salzgut
GmbH zugeführt werden, zahlt der RA die Einzahlungen an die
jeweiligen TM zurück, sofern die TM den RA entsprechend anweisen.
Reagieren die TM auf ein entsprechendes Schreiben des RA mit der
Bitte um Erteilung von Weisungen nicht oder sind Einzahlungen
nicht zuordenbar, so ist der RA berechtigt, die jeweiligen Treuhandgelder
für unterschiedliche Bereiche der ökologischen Erneuerung
des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu verwenden.
Bitte dieses Angebot ausdrucken und senden an:
Rechtsanwalt
Thomas Hauswaldt
Rathausstr. 13
20095 Hamburg
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< Aufruf zur Beteiligung
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